Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht. Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert dieses Recht folgendermaßen:
„Jeder Mensch hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung: Dieses Recht beinhaltet auch die Freiheit, Meinungen stets unangefochten zu vertreten, Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Um auf die Wichtigkeit dieses Grundrechts aufmerksam zu machen, wird seit 1993 am 3.Mai der internationale Tag der Pressefreiheit begangen. Das Recht auf freie Meinungs- und Pressefreiheit gehört jedoch in vielen Staaten immer noch zu den am häufigsten verletzten Grundrechten. Dies äußert sich beispielsweise durch staatliche Zensur der Presse, das Verbot der Veröffentlichung von Büchern, die Verfolgung von Schriftstellerinnen und Schriftstellern und Medienschaffenden.
Reporter ohne Grenzen
Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat sich der Wahrung des Rechts auf Pressefreiheit verschrieben. Ihre jährlich veröffentlichte Rangliste der Pressefreiheit gibt einen Überblick darüber, wie es aktuell weltweit um die Pressefreiheit steht. Reporter ohne Grenzen fassen im diesjährigen Report zusammen, dass eine weltweite Verschlechterung zu beobachten sei und dass auch traditionelle Demokratien wie beispielsweise die USA Gefahr laufen, durch medienfeindliche Ideologien und verschärfte Überwachungspolitik an Medienfreiheit zu verlieren. Die momentan in Österreich ablaufende Diskussion um die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit ist ebenfalls ein Beispiel für geplante Einschnitte in das Recht der freien Meinungsäußerung und ein Faktor, der bei der Bewertung der realen Situation der Meinungsfreiheit der herangezogen wird. 2017 rangiert Österreich ohne Veränderung zum Vorjahr auf Platz 11 und gehört damit zu den
Die Rangliste 2017 von Reporter ohne Grenzen und eine ausführliche Analyse dazu findet Ihr hier.