Am Mittwoch, den 05.Juli gab es am Grazer Straflandesgericht eine Verhandlung gegen sieben Personen aus der Murkraftgegnerschaft. Ihnen wurde vorgeworfen , am 6. Feber diesen Jahres, beim Beginn der Baustelleneinrichtung und Baggerarbeiten an der Mur, strafbare Handlungen begangen zu haben.
Konkret wurde von der Staatsanwältin Nötigung, Schwere Körperverletzung sowie Sachbeschädigung angeführt, welche von der vorsitzenden Richterin zu beurteilen waren.
Betrieben wurde die Klage auch durch den Rechtsanwalt der ESTAG, welcher in den Verfahren gegen die Naturschützerin Romana Ull und gegen den Flussschützer und Journalisten Franz Keppel aktiv wurde. Dieser war auch an der Verhandlung beteiligt und saß neben der Staatsanwältin. Mit Hilfe einer Videoaufzeichnung wurde der Tathergang eingehend analysiert.
Die sieben Beklagten kamen ebenso zu Wort wie die damals tätigen Security-Mitarbeiter, von denen sich einer beim Greifen in den Bauzaun an der Hand Verletzt hatte. Die Rechsvertreterinnen der Beklagten plädierten auf Freispruch in allen Punkten. Zweimal wurde die Sachbeschädigung zugestanden. Einmal wurde die Diversion beantragt.
Am frühen Nachmittag verkündete die Richterin den Freispruch von vier der beklagten Personen. Eine Person wurde zu einer sogenannten Diversion von 180,- € verurteilt. Zwei Aktivisten wurden aufgrund der eingeklagten Nötigung zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt. Aufgrund unterschiedlicher Tagessätze ergeben sich für einen Aktivisten etwa 2.800,- € Strafe, für den zweiten etwa 1.000,- € Strafe. Ersatzweise Freiheitsstrafe, falls die Geldstrafe nicht bezahlt wird.
Die Verteidigerin der beiden Verurteilten kündigte nach der Urteilssprechung im Gespräch mit Von unten Rechtsmittel gegen diese Verurteilungen an.