Mitbestimmung beim Murkraftwerk verweigert

Die Plattform „Rettet die Mur“ brachte im Herbst 2016 über 10.000 Unterschriften von Grazer Bewohner*innen in den Gemeinderat ein, die eine demokratische Volksbefragung zum Thema Murkraftwerk forderten. Noch einige Jahre zuvor hatten sich sowohl der ehemalige ESTAG-Vorstand Oswin Kois als auch Bürgermeister Nagl dafür ausgesprochen, die Grazer Bevölkerung in dieser wichtigen Entscheidung miteinzubeziehen. Dazu kam es jedoch nie. BM Nagl rühmt sich nach wie vor damit, dass die Grazer Volkspartei 2012 im Rahmen des damals neu eingeführten Konzepts der Bürger*innen-Befragung die Grazer Bevölkerung sehr wohl um ihre Meinung gefragt hätte. Die Oppositionsparteien kritisierten die Aktion damals heftig: Die Fragen seien ohne Aufklärung über Für- und Wider-Argumente gestellt worden und hätten teilweise nicht einmal Graz-Bezug gehabt. Nur knapp 30.000 Rückmeldungen zu den 5 Fragen, darunter eine zum Murkraftwerk, waren Bürgermeister Nagl Beweis genug dafür, dass die Grazerinnen und Grazer die Staustufe in Puntigam befürworteten.

Die Bürgerinitiative „Rettet die Mur“ sammelte daher Unterschriften von der Grazer Bevölkerung, um eine Volksbefragung einzufordern. Die 10.000er-Schwelle konnte deutlich überschritten werden, die Forderung wurde dennoch abgewiesen. Grund für die Ablehnung waren die angeblich unzulässigen Fragestellungen. Besonders ärgerlich sei laut Romana Ull vom Naturschutzbund Steiermark, dass diese Fragen vorab vom Präsidialamt der Stadt Graz schriftlich bestätigt worden sei. Nach Sammlung tausender Unterschriften sollten sie dann plötzlich nicht mehr gültig sein. Die Initiative „Rettet die Mur“ ging in die nächste Instanz, doch der Landesgerichtshof wies die Beschwerde ab. Die Stadtregierung reagierte auf diesen Beschluss beruhigt und veröffentlichte, „dass die Stadt Graz bei einem „Nein“ der Bevölkerung zum Kraftwerk vertragsbrüchig gegenüber dem bestehenden Kooperationsvertrag werden hätte müssen.“ Widersprüchlich scheint diese Reaktion mit einem anderen vorgebrachten Argument seitens BM Nagl: Die zweite Fragestellung „Soll die Stadt Graz in ihrem eigenen Wirkungsbereich zum Bau der Mur-Staustufe (Murkraftwerk) beitragen?“ sei laut Stadt Graz unzulässig, da „das Projekt in die Zuständigkeit eines privaten Unternehmens falle“, und nicht in die der Stadt.

Nach einer weiteren Revision von Rettet die Mur erging Mitte Juli nun in dritter Instanz das endgültige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Die Mitbestimmung der Grazer*innen über eines der weitaus teuersten und größten Bauprojekte in der Geschichte der Stadt wird nicht genehmigt. Christine Barwick, Zustellungsbevollmächtigte der Plattform „Rettet die Mur“ dazu: „Das wird den Konflikt in der Stadt keineswegs lösen, im Gegenteil ist es gerade diese Unterdrückung von Mitbestimmung, die den massiven Widerstand hervorruft. Die Menschen lassen sich das nicht gefallen“. Schon im Herbst werden weitere Rodungen der Murufer bis ins Stadtzentrum erwartet.

 

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