Am Mittwoch, den 12.7.2017 gab es beim Bezirksgericht Ost in Graz eine weitere Verhandlung zur Klage der Kraftwerkserrichtungs GmbH, eine Tochter der ESTAG, gegen Dr. Romana Ull, Vizepräsidentin des Naturschutzbundes Steiermark. Es geht um die Aktivitäten an der Mur vom 15.2. diesen Jahres. Damals waren Mur-Aktivist*innen laut Klägerin unrechtmäßig auf dem Baustellengelände. Die Rodungsarbeiten wurden gestört. Romana Ull war angeblich auch auf dem Teil des Geländes, zu dem der Zutritt nicht gestattet war und wurde dann auf Besitzstörung verklagt.
In einer vorangegangenen Phase der Auseinandersetzung wurde ihr eine Unterlassungserklärung nahelegt, in der sie dem Baustellengelände zukünftig weiträumig fernzubleiben hätte. Zur Gültigkeit dieser Erklärung kam es jedoch nicht. Einerseits wurde nun erneut erörtert, ob die Klage fristgerecht eingebracht wurde, denn rein formal wurde sie das nicht, aber die Klägerin argumentiert, dass etliche Zeit notwendig war, um die zu klagende Person mit genauer Anschrift ausfindig zu machen. Daher seien zusätzlichen Tage der Recherche zur Einbringung am Gericht anzuerkennen. Für juristische Laien wirkt dies erstaunlich, da es möglich ist, innerhalb von Sekunden die Adresse von Romana Ull im Internet ausfindig zu machen.
Der andere Teil der Diskussion in der Verhandlung beschäftigte sich erneut mit der Frage, ob ihr Handlungen nachzuweisen sind, die einer Besitzstörung entsprechen. Fraglich dabei ist z.B, ob der Bereich, wo sie sich aufhielt, tatsächlich angemessen abgetrennt und gekennzeichnet war. Ein andere Aspekt war auch ihr Grund, überhaupt dort zu sein. Ihr Argument, nämlich sich der Beobachtung und dem Umgang bei der Bautätigkeit hinsichtlich der geschützten Würfelnattern gewidmet zu haben, erschien der Klägerin wenig glaubhaft. Die Verhandlung schleppte sich über zweieinhalb Stunden und es wurden viele Details, Aspekte und Fakten wiederholt, die schon am vorausgegangenen Verhandlungstag vor etlichen Wochen erörtert wurden. Die Verhandlung wurde dennoch erneut vertagt, um in Folge zwei weitere Personen aus dem Firmenkonglomerat der ESTAG als Zeugen zu befragen, die wegen Urlaubs nicht zu diesem Termin erscheinen konnten. Das wird voraussichtlich im Laufe des Septembers sein. Wir haben nach der Verhandlung Frau Dr. Ull zum Interview gebeten, welches ihr in folgendem Stream nachhören
Mag. Urs Harnik ist übrigens bei der Energie Steiermark AG der Leiter der Konzernkommunikation und DI Heinz Jauk ist Geschäftsführer der Firma „Energie Steiermark Green Power GmbH“, also einer Tochter der ESTAG Holding. Wir werden im September weiter berichten, wenn das Verfahren fortgeführt wird.