In der Sitzung des Petitionsausschusses des steirischen Landtags am Dienstag standen erneut zwei Petitionen auf der Tagesordnung, die sich mit den Mängeln der „Wohnunterstützung“ beschäftigen. In der Sitzung wurde erläutert warum eine Rückkehr zur alten Form der Wohnbeihilfe eine sozialpolitische Notwendigkeit darstellt.
Die erste Petition zu Rückkehr der alten Regelung der Wohnbeihilfe, wurde im Dezember von der KPÖ an den Landesrat übergeben. In der Zwischenzeit wurden die Änderungen an dem Gesetz vorgenommen, jedoch für die Mehrheit bedeutet das noch immer eine Verschlechterung.
Von der neuen Wohnunterstützung sind vor allem die Alleinerziehenden betroffen, weil in die neue Berechnung die Familienbeihilfe mit eingerechnet wird. Eine Alleinerzieherin, die zuvor 126 Euro Wohnbeihilfe erhielt, hat nun gar keinen Anspruch mehr.
Eine weitere Petition wurde bereits eingebracht. Gegen einige Bestimmungen ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, eine Entscheidung wird im Herbst 2017 erwartet.